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Mitglieder des Geschäftsführenden Ausschusses

Holger-Gutwald-Rondot

Vorsitzender:

Holger Gutwald-Rondot

RP Karlsruhe


Kraichgau-Realschule
Stiftstr. 20
74889 Sinsheim
Telefon 07261 404460

poststelle@04118667.schule.bwl.de


albrecht-binder

Stellv. Vorsitzender:

Albrecht Binder

RP Tübingen


Jakob-Emele-Realschule
Friedrich-Jahn-Str. 2
88427 Bad Schussenried
Telefon 07583 940180

info@jakob-emele-rs.de


Sabine-Knapp

Stellv. Vorsitzende:

Sabine Knapp

RP Stuttgart


Helene-Lange-Realschule
Weststraße 33
74072 Heilbronn
Telefon 07131 562441

schulleitung@hlrs-hn.schule.bwl.de


Beate-Cloth

Finanzen:

Beate Clot

RP Freiburg


Schulverbund Nellenburg
Jahnweg 1
78333 Stockach
Telefon 07771 802-450

clot@sv-nellenburg.de


Schriftführerin:

Sabine Mayer

RP Suttgart


Herrmann-Hesse-Realschule
Talstraße 6/1
70736 Fellbach
Telefon 0711  5851 6620

sabine.mayer@fellbach.de


Evelyn-Heeg

 

Evelyn Heeg

RP Freiburg


Ruth-Cohn-Schule Realschule – Werkrealschule
Stuttgarter Str. 15
79211 Denzlingen
Telefon 07666 611-2400

poststelle@04160337.schule.bwl.de


Timm Ruckaberle

RP Stuttgart


Max-Eyth-Realschule Backnang
Hohenheimer Str. 10
71522 Backnang
Telefon 07191 9043411

timm.ruckaberle@mer-backnang.de


Jürgen Stohr

RP Tübingen


Realschule Tettnang
Manzenbergstraße 24
88096 Tettnang
07542 / 932410

schulleitung@04120285.schule.bwl.de


Arnd Seemann

RP Karlsruhe


Insel-Realschule
Altstädter Kirchenweg 22
75175 Pforzheim
Telefon 07231 392272

arnd.seemann@insel-realschule.de


Satzung


1. Mitgliedschaft

1.1. Der AG können Leiter/Innen und stellvertretende Leiter/Innen von öffentlichen und staatlich anerkannten Realschulen in Baden-Württemberg beitreten.

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2. Zweck

2.1. Die AG nimmt sich der Fragen an, die den Auftrag, die Entwicklung und die Organisation der Realschule aus der Sicht der Schulleitung betreffen.

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3. Der Geschäftsführende Ausschuss

3.1. Der Geschäftsführende Ausschuss wird für zwei Jahre gewählt. Die Wahl erfolgt in der ersten Mitgliederversammlung jedes zweiten Schuljahres.

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4. Mitgliederversammlung

4.1. Der Vorsitzende/die Vorsitzende berufen Mitgliederversammlungen nach Bedarf ein. Jährlich findet mindestens eine Mitgliederversammlung statt, und zwar etwa zwei Monate nach Schuljahresbeginn.

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5. Kasse und Jahresbeitrag

5.1. Der Jahresbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Berechnungsgrundlage ist der von der Kassenführung
zu erstellende Bericht über das abgelaufene Geschäftsjahr.

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6. Satzungsänderungen

Satzungsänderungen können von der Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden. Die Satzung wurde am 9. Februar 1974 von der Mitgliederversammlung angenommen (Letzte Änderung am 24.11.2017).

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Rundschreiben AG RR
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