Mitglieder des Geschäftsführenden Ausschusses

Vorsitzender:
Holger Gutwald-Rondot
RP Karlsruhe
Kraichgau-Realschule
Stiftstr. 20
74889 Sinsheim
Telefon 07261 404460
poststelle@04118667.schule.bwl.de

Stellv. Vorsitzender:
Albrecht Binder
RP Tübingen
Jakob-Emele-Realschule
Friedrich-Jahn-Str. 2
88427 Bad Schussenried
Telefon 07583 940180

Stellv. Vorsitzende:
Sabine Knapp
RP Stuttgart
Helene-Lange-Realschule
Weststraße 33
74072 Heilbronn
Telefon 07131 562441
schulleitung@hlrs-hn.schule.bwl.de

Finanzen:
Beate Clot
RP Freiburg
Schulverbund Nellenburg
Jahnweg 1
78333 Stockach
Telefon 07771 802-450

Schriftführer:
Andreas Boegl
RP Karlsruhe
Realschule Neureut
Unterfeldstraße 6
76149 Karlsruhe
Telefon 0721 978470
schulleitung@realschule-

Evelyn Heeg
RP Freiburg
Ruth-Cohn-Schule Realschule – Werkrealschule
Stuttgarter Str. 15
79211 Denzlingen
Telefon 07666 611-2400
poststelle@04160337.schule.bwl.de

Hanspeter Diehl
RP Stuttgart
Realschule Bissingen
Marbacher Weg 35
74321 Bietigheim-Bissingen
Telefon 07142 7790-10
schulleitung@04113013.schule.bwl.de

Jürgen Stohr
RP Tübingen
Realschule Tettnang
Manzenbergstraße 24
88096 Tettnang
07542 / 932410
schulleitung@04120285.schule.

Axel Rybak
RP Stuttgart
Staufer-Realschule
Mayenner Str. 32
71332 Waiblingen
Telefon 07151 5001-4260
schulleitung@stauferreal.schule.bwl.de
Satzung
1. Mitgliedschaft
1.1. Der AG können Leiter/Innen und stellvertretende Leiter/Innen von öffentlichen und staatlich anerkannten Realschulen in Baden-Württemberg beitreten.
1.2. Die AG ist ein nicht rechtsfähiger Verein.
1.3. Die Mitgliedschaft erlischt mit dem Austritt oder dem Ausschluss.
1.4. Der Ausschluss eines Mitglieds und die Auflösung der AG erfordern die Zustimmung der Dreiviertelmehrheit aller Mitglieder.
2. Zweck
2.1. Die AG nimmt sich der Fragen an, die den Auftrag, die Entwicklung und die Organisation der Realschule aus der Sicht der Schulleitung betreffen.
2.2. Die AG vertritt die Belange ihrer Mitglieder in der Öffentlichkeit und bei Behörden.
2.3. Wir wirken am Erhalt und der Entwicklung einer eigenständigen Realschule im gegliederten Schulwesen mit.
3. Der Geschäftsführende Ausschuss
3.1. Der Geschäftsführende Ausschuss wird für zwei Jahre gewählt. Die Wahl erfolgt in der ersten Mitgliederversammlung jedes zweiten Schuljahres.
3.2. Der Geschäftsführende Ausschuss wählt aus seiner Mitte einen Vorsitz, zwei Stellvertretungen, eine Schriftführung und eine Kassenverwaltung.
3.3. Der Geschäftsführende Ausschuss kann aus den Mitgliedernder AG bis zu vier weitere Mitglieder zum Geschäftsführenden Ausschuss zuwählen.
3.4. Dem Geschäftsführenden Ausschuss werden die in Ausübung seiner Tätigkeit entstehenden Fahrkosten und sonstigen notwendigen Auslagen erstattet.
4. Mitgliederversammlung
4.1. Der Vorsitzende/die Vorsitzende berufen Mitgliederversammlungen nach Bedarf ein. Jährlich findet mindestens eine Mitgliederversammlung statt, und zwar etwa zwei Monate nach Schuljahresbeginn.
4.3. Die Mitgliederversammlung ist etwa zwei Wochen vorher unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen; sie ist in jedem Fall beschlussfähig, unbeschadet 1.4.
4.4. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das allen Mitgliedern der AG zugeht.
4.5. Der Geschäftsführende Ausschuss kann zu seiner Mitgliederversammlung Gäste einladen, deren Stellungnahme ihm wichtig erscheint.
5. Kasse und Jahresbeitrag
5.1. Der Jahresbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Berechnungsgrundlage ist der von der Kassenführung
zu erstellende Bericht über das abgelaufene Geschäftsjahr.
5.1.1 Der Jahresbeitrag beträgt derzeit 20€.
5.2. Bei Auflösung der AG wird der Kassenbestand gleichmäßig unter den Mitgliedern aufgeteilt.
6. Satzungsänderungen
Satzungsänderungen können von der Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden. Die Satzung wurde am 9. Februar 1974 von der Mitgliederversammlung angenommen (Letzte Änderung am 24.11.2017).